Auf einen Blick
- Diebstahl, Marder und Unwetter am Fahrzeug deckt die Teilkasko, Vandalismus und selbst verschuldete Schäden nur die Vollkasko.
- Die Hausratversicherung zahlt für Fahrräder meist nur bei Einbruchdiebstahl, Starkregen braucht oft einen Zusatzbaustein.
- Vermieter brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und haften für eigene Pflichtverletzungen.
- Prüfe deine eigene Versicherung, bevor du mietest oder vermietest.
Wer zahlt was, wenn im Stellplatz etwas passiert?
Kurz gesagt: Für das Fahrzeug selbst sind Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko zuständig, für Gegenstände in der Garage die Hausratversicherung, für Schäden am Gebäude die Versicherung des Eigentümers. Wo genau die Grenzen liegen, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Die folgende Übersicht zeigt, was in Verbraucherratgebern von ADAC, GDV und Stiftung Warentest typischerweise gilt.
| Ereignis | Wer zahlt typischerweise |
|---|---|
| Du beschädigst mit deinem Fahrzeug fremdes Eigentum, etwa ein Nachbarauto oder ein Tor | Kfz-Haftpflicht |
| Diebstahl des Fahrzeugs oder einzelner Teile, Einbruch ins Fahrzeug | Teilkasko |
| Marderbiss | Teil- oder Vollkasko, je nach Tarif mit oder ohne Folgeschäden |
| Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitz, Überschwemmung | Teilkasko |
| Vandalismus am Fahrzeug, zum Beispiel zerkratzter Lack | Vollkasko |
| Selbst verschuldeter Schaden am eigenen Fahrzeug, etwa beim Rangieren | Vollkasko |
| Fahrrad oder Werkzeug aus der verschlossenen Garage gestohlen | Hausrat, wenn die Garage zum Versicherungsort gehört |
Was leisten Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko im Stellplatz?
Kfz-Haftpflicht. Als Halter bist du nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verpflichtet, sie abzuschließen. Sie zahlt Schäden, die du anderen mit dem Fahrzeug zufügst. Stiftung Warentest berichtet von einem Fall, in dem ein per Fernbedienung geöffnetes Garagentor ein davor geparktes Auto beschädigte. Das Landgericht Saarbrücken sah dafür die Autoversicherung in der Pflicht, nicht die private Haftpflicht, weil es sich um eine fahrertypische Handlung handelte. Dein eigenes Fahrzeug deckt die Haftpflicht nicht ab.
Teilkasko. Sie ist freiwillig. Nach Stiftung Warentest zahlt sie bei Diebstahl des Autos oder einzelner Teile, bei Einbruch und bei Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung und Blitzschlag. Sturmschäden werden erst ab Windstärke 8 ersetzt. Der ADAC nennt außerdem den Fall, dass ein Auto in einer vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird: Dafür zahlt die Teilkasko. Seine Faustregel lautet: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Kasko, kommt das Auto zum Wasser, etwa weil du bewusst durch eine überflutete Straße fährst, musst du den Schaden selbst tragen.
Vollkasko. Sie enthält die Teilkasko und deckt zusätzlich selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus. Nach dem ADAC ist Vandalismus über die Teilkasko nicht versichert. Hier entsteht oft Streit, wenn unklar ist, ob ein Schaden von einem Diebstahlsversuch oder von mutwilliger Beschädigung stammt.
Marderschäden. Teil- und Vollkasko schützen vor den finanziellen Folgen von Marderbissen, eine Kfz-Haftpflicht allein reicht dafür nicht. Laut GDV decken manche Tarife nur den direkten Schaden ab, also die zerbissenen Teile, andere zahlen auch teure Folgeschäden, etwa am Katalysator oder an Antriebsgelenken. Schau in deine Bedingungen, ob Folgeschäden enthalten sind.
Was ist mit Gegenständen in der Garage, Fahrrad und Hochwasser?
Hausrat. Nach der Verbraucherzentrale gilt eine Hausratversicherung nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Dazu gehören auch Räume in Nebengebäuden, einschließlich Garagen. Ob eine Garage an einer anderen Adresse als deine Wohnung mitversichert ist, regeln die Tarife unterschiedlich. Frag deinen Versicherer, bevor du einen Stellplatz mietest, in dem du mehr als dein Auto abstellst.
Fahrräder und E-Bikes. Die Hausratversicherung deckt Fahrräder nach Angaben der Verbraucherzentrale zumindest bei Einbruchdiebstahl, also wenn das Rad aus einem verschlossenen Keller oder einer verschlossenen Garage gestohlen wird. Bei einfachem Diebstahl außerhalb verschlossener Räume besteht meist kein Schutz. Dafür gibt es gegen Mehrbeitrag Zusatzbedingungen oder eine eigene Fahrradversicherung. Klär auch, bis zu welcher Summe ein Fahrraddiebstahl versichert ist.
Starkregen und Hochwasser. Viele Hausratversicherungen zahlen Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser nicht. Dafür gibt es laut Verbraucherzentrale den Zusatzbaustein Elementarschadenschutz, der unter anderem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen einschließt. Für das Fahrzeug greift bei Überschwemmung, wie oben beschrieben, die Teilkasko.
Was sollten Mieter und Vermieter zur Haftung wissen?
Als Mieter haftest du für Schäden, die du verursachst, zum Beispiel am Tor, an der Wand oder an der Beleuchtung. Fahrzeugbezogene Schäden regelt die Kfz-Haftpflicht. Ob deine private Haftpflicht Schäden an einer gemieteten Garage oder einem Stellplatz übernimmt, hängt von den Bedingungen ab. Frag nach, bevor du anmietest.
Als Vermieter oder Host trägst du Verantwortung für den verkehrssicheren Zustand von Garage, Zufahrt, Tor und Beleuchtung. Stiftung Warentest rät Vermietern zu einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die für typische Haftungsfälle wie Glatteisunfälle oder abstürzende Bauteile zahlt. Das Gebäude selbst, also die Garage, gehört in die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Ob Elementarschäden dabei eingeschlossen sind, hängt vom Tarif ab.
Zwischen beiden gilt: Ein Vermieter haftet nicht für alles, was auf dem Platz passiert, aber für eigene Pflichtverletzungen. Das Amtsgericht München entschied 2019 (Az. 425 C 12888/17), dass ein Vermieter für den Schaden am Auto seines Mieters haftet, weil er ihn nicht ordnungsgemäß in die Benutzung eines Duplexstellplatzes eingewiesen hatte. Beschreibe deshalb Besonderheiten des Platzes klar und weise neue Mieter ein.
Checkliste: Versicherung vor der Anmietung oder Vermietung prüfen
Als Mieter:
- Kfz-Haftpflicht ist vorhanden. Entscheide, ob du Teilkasko oder Vollkasko brauchst, vor allem für Diebstahl, Marder und Unwetter.
- Bei Marderschäden: Sind Folgeschäden im Tarif eingeschlossen?
- Hausrat: Ist die Garage oder der Stellplatz an dieser Adresse mitversichert? Wie ist ein Fahrrad abgesichert?
- Elementarschäden für Hausrat bei Starkregen und Überschwemmung sind geklärt.
- Private Haftpflicht: Sind Schäden an gemieteten Garagen gedeckt?
- Du weißt, wie du einen Schaden meldest, und hast Kontakt zum Vermieter.
Als Vermieter oder Host:
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt die Vermietung ab.
- Gebäudeversicherung für Garage oder Tiefgarage besteht, Umfang inklusive Elementarschäden ist bekannt.
- Du hast deinen Versicherer über die Vermietung informiert, falls seine Bedingungen das verlangen.
- Besonderheiten des Platzes, etwa Duplexanlage oder Torbedienung, sind dokumentiert und erklärt.
- Dein Mietvertrag regelt Haftung und Nutzung. Hinweise dazu stehen in Mietvertrag für Garage und Stellplatz.
Wer über 99garages mietet oder vermietet, prüft vorher seine eigene Versicherung. Wie du Fahrzeug und Inhalt vor Diebstahl schützt, steht in Garage und Stellplatz vor Diebstahl schützen, was in die Garage darf und was nicht in Brandschutz und Lagern in der Garage. Antworten zur Plattform findest du in den FAQ.
Quellen & Stand
Fakten zuletzt geprüft am 1. Oktober 2026.
- PflVG § 1 – Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
- GDV: Marder vs. Auto – Mehr Bisse, höhere Schäden
- Stiftung Warentest: Kfz-Versicherung – Worauf Sie achten sollten
- Stiftung Warentest: Autoversicherung – Schäden durchs Garagentor
- ADAC: Teilkasko, Vollkasko und Kfz-Haftpflicht – Unterschiede
- ADAC: Wer bei Hochwasser und Hagel zahlt
- ADAC: Fahrzeugdiebstahl – Das müssen Sie tun, wenn Ihr Auto weg ist
- ADAC: Fehlende Einweisung – Schadenersatz für Mieter eines Duplexstellplatzes (AG München, 425 C 12888/17)
- Verbraucherzentrale: Hausratversicherung – Auf den Wert der Einrichtung kommt’s an
- Verbraucherzentrale: Versicherung gegen Fahrraddiebstahl
- Stiftung Warentest: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Vermieter