Das Inserieren ist kostenlos. Für die Vermittlung und Zahlungsabwicklung erhebt 99garages ein Entgelt (Plattformgebühr). Höhe und Berechnungsart gelten in der Fassung, die bei deiner Anfrage bzw. Buchung im Ablauf ausgewiesen wird, und werden nicht nachträglich zu deinen Lasten für laufende Mietverhältnisse geändert. Preise werden vor Vertragsschluss einschließlich der Gebühr und, soweit anfallend, der Umsatzsteuer ausgewiesen.
Der Vermieter erhält die von ihm festgelegte Miete (abzüglich einer etwaigen Provision, die vor Veröffentlichung des Inserats angezeigt wird). Die Zahlung der Miete erfolgt monatlich im Voraus über unseren Zahlungsdienstleister Stripe per Abonnement mit dem von dir hinterlegten Zahlungsmittel. Die Auszahlung an den Vermieter erfolgt automatisch über Stripe Connect. Wir speichern keine Kartendaten.
Nicht-gewerblicher Betrieb. Schaltet 99garages die Plattform in einen nicht-gewerblichen Betrieb (ohne Gewinnerzielungsabsicht), erheben wir für neue Mietverhältnisse keine Servicegebühr und keine Provision. Die Gebühren unseres Zahlungsdienstleisters tragen wir dann selbst; alternativ behalten wir dafür vom Vermieter einen pauschal geschätzten Betrag als „Zahlungsgebühr“ ein, auf den, soweit gesetzlich vorgesehen, Umsatzsteuer entfällt. Welche Regelung gilt, wird vor Veröffentlichung des Inserats und vor Absenden der Anfrage angezeigt; maßgeblich ist die Regelung zum Zeitpunkt der Anfrage.
Scheitert eine Zahlung, informieren wir dich, und das Zahlungsmittel kann erneut versucht werden. Bleibt die Zahlung dauerhaft aus, kann das Mietverhältnis nach den Regeln des Mietvertrags enden bzw. gekündigt werden.
Umsatzsteuer und Rechnungen. Auf die Gebühren von 99garages fällt, soweit gesetzlich vorgesehen, Umsatzsteuer an. Sie ist im ausgewiesenen Preis enthalten und wird in der Rechnung getrennt aufgeführt. 99garages stellt Rechnungen über die eigene Leistung aus (Servicegebühr des Mieters und, soweit erhoben, Provision des Vermieters) sowie Gutschriften bei Erstattungen. Die Miete wird als durchlaufender Posten im Namen und für Rechnung des Vermieters eingezogen und in der Rechnung als solcher ausgewiesen; über die Miete rechnet der Vermieter ab und er verantwortet deren steuerliche Behandlung. Rechnungen und Gutschriften stehen den Beteiligten nach der Zahlung bzw. Erstattung elektronisch im Konto zur Verfügung und werden dort acht Jahre aufbewahrt.