Auf einen Blick
- Wohnmobile dürfen grundsätzlich am Straßenrand parken, viele Einschränkungen gelten nur über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse.
- Das Nacht- und Sonntagsparkverbot nach § 12 Abs. 3a StVO trifft Kraftfahrzeuge über 7,5 t und Anhänger über 2 t, und nur in bestimmten Gebieten.
- Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf höchstens zwei Wochen parken (§ 12 Abs. 3b StVO).
- Übernachten ist nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit tolerierbar, Campen auf der Straße ist riskant.
- Für Dauerabstellen brauchst du einen Campingplatz, Wohnmobilstellplatz oder privaten Stellplatz.
Darf ich mit dem Wohnmobil überall parken, wo auch ein Pkw parkt?
Kurz gesagt: Ja, in der Regel schon. Das Parken am Straßenrand ist für Wohnmobile grundsätzlich erlaubt, und viele Einschränkungen gelten nur für Fahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse. Das schreibt der ADAC in seiner Übersicht zum Parken mit Wohnmobil und Wohnwagen. Wohnmobile bis 7,5 t folgen damit im Wesentlichen den allgemeinen Parkregeln aus § 12 StVO, die du in Parkregeln in Deutschland findest.
Ein paar Besonderheiten gibt es trotzdem, weil Wohnmobile länger, breiter und höher sind als ein Pkw:
- Zusatzzeichen "Pkw": Steht unter dem Parkplatzschild das Zusatzzeichen "Pkw", dürfen dort keine Wohnmobile parken.
- Markierte Parkflächen: Ragt dein Fahrzeug über die aufgezeichneten Linien hinaus, darfst du dort nicht abstellen. Nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO ist das Parken unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.
- Enge Stellen und Einfahrten: An engen und unübersichtlichen Straßenstellen darfst du nicht parken, vor Grundstücksein- und -ausfahrten ebenfalls nicht (§ 12 Abs. 1 und 3 StVO). Mit einem breiten Fahrzeug wird die Straße schneller zu eng, als du denkst.
- Gehwege: Wo Verkehrszeichen das Parken auf Gehwegen ausnahmsweise erlauben, gilt das laut ADAC nur für Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse.
- Platzsparend parken: § 12 Abs. 6 StVO verlangt das auch von Wohnmobilen.
Auf Parkplätzen mit Gebühr oder Parkscheibe gelten dieselben Regeln wie für andere Fahrzeuge. Wie Parkscheine und Parkscheibe funktionieren, steht in Parkscheine und Parkautomaten.
Wann gilt ein Nacht- oder Sonntagsparkverbot?
Kurz gesagt: Nicht für gewöhnliche Wohnmobile. Das Nacht- und Sonn- und Feiertagsparkverbot nach § 12 Abs. 3a StVO trifft nur Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 2 t zulässiger Gesamtmasse.
Die Regel gilt außerdem nur unter diesen Bedingungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften,
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten,
- für das regelmäßige Parken zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
Auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen gilt das Verbot nicht. Wer ein schweres Wohnmobil oder ein Gespann mit einem Anhänger über 2 t fährt, sollte die Regel also kennen. In Ausnahmefällen können die Straßenverkehrsbehörden nach § 46 Abs. 1 Nr. 12 StVO Ausnahmen vom Nacht- und Sonntagsparkverbot genehmigen.
Wie lange darf ein Wohnwagen ohne Zugfahrzeug stehen?
Kurz gesagt: Höchstens zwei Wochen. § 12 Abs. 3b StVO sagt: Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Wichtig für die Praxis:
- Die Regel betrifft abgekoppelte Anhänger, also auch Wohnwagen und Bootstrailer. Ist das Zugfahrzeug angekuppelt, greift die Zweiwochenfrist nicht. Der ADAC nennt hier keine Zeitbegrenzung, solange Zugfahrzeug und Wohnwagen zusammen am Straßenrand stehen.
- Nach Darstellung des ADAC beginnt ein neuer Zweiwochenzeitraum erst, wenn der Parkplatz zumindest kurzzeitig für andere frei gemacht wurde. Nur den Anhänger ein Stück zu verschieben, ist riskant. Die Polizei notiert nach ADAC-Angaben teilweise die Ventilstellung, um zu erkennen, ob ein Anhänger bewegt wurde.
- Für Anhänger über 2 t gilt zusätzlich das Nacht- und Sonntagsparkverbot aus dem vorherigen Abschnitt.
Wenn du einen Wohnwagen länger als ein paar Tage abstellen willst, ist die Straße deshalb keine Dauerlösung. Mehr dazu in Stellplatz für Wohnmobil, Boot und Anhänger.
Darf ich im Wohnmobil am Straßenrand übernachten?
Kurz gesagt: Kurz zum Ausruhen unterwegs meist ja, "Campen" auf der Straße nicht. Die StVO regelt das Übernachten nicht ausdrücklich. In der Praxis wird unterschieden, ob du übernachtest, um deine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen, oder ob du dein Fahrzeug zum Wohnen nutzt.
- Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit: Wer auf der Durchreise zu müde zum Weiterfahren ist, darf sich grundsätzlich ausruhen. Eine feste Stundenzahl steht dafür nicht im Gesetz.
- Urlaubsziel erreicht: Dann ist die Übernachtung Teil des Aufenthalts. Das Oberlandesgericht Schleswig sah das Übernachten im Wohnmobil auf einem nur für Pkw zugelassenen öffentlichen Parkplatz als Ordnungswidrigkeit nach dem Landesnaturschutzgesetz an (Urteil vom 15.6.2020, Az. 1 Ss-OWi 183/19, wiedergegeben vom ADAC).
- Örtliche Regeln: Länder und Gemeinden können das Übernachten in Naturschutzgebieten, auf Parkplätzen oder in Grünanlagen verbieten oder einschränken. Achte auf Schilder.
Wohin mit dem Wohnmobil auf Dauer?
Kurz gesagt: Für Übernachten und Dauerabstellen sind ausgewiesene Plätze die sichere Wahl. Das sind Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und private Stellplätze.
- Wohnmobilstellplätze: Städte, Gemeinden und private Betreiber bieten ausgewiesene Plätze an. Regeln, Höchstaufenthaltsdauer und Gebühren legt der jeweilige Betreiber fest und können stark variieren.
- Saisonkennzeichen: Außerhalb des Zeitraums, den das Saisonkennzeichen ausweist, darf das Fahrzeug laut ADAC generell nirgendwo im öffentlichen Raum geparkt werden. Im Winter brauchst du dann privaten Grund.
- Maße prüfen: Miss Länge, Breite und Höhe inklusive Aufbauten. Das spart Ärger an Parkflächenmarkierungen, in Tiefgaragen mit Höhenbegrenzung und bei engen Zufahrten.
Wer sein Wohnmobil das ganze Jahr sicher und legal abstellen möchte, mietet am besten einen privaten Stellplatz. Auf 99garages findest du in der Suche private Garagen und Fahrzeug-Stellplätze zur monatlichen Miete. Lies in der Anzeige genau, ob Länge und Höhe zu deinem Fahrzeug passen.
Alle Angaben sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Verkehrsregeln und örtliche Verbote ändern sich, prüfe sie vor Ort und bei der zuständigen Behörde.
Quellen & Stand
Fakten zuletzt geprüft am 1. Oktober 2026.