At a glance
- Die StVO unterscheidet beim Halten und Parken nicht zwischen Auto und Motorrad.
- Auf dem Gehweg darfst du nur parken, wo Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung es erlaubt.
- Parkschein und Parkscheibe sind auch am Zweirad Pflicht, es gibt keine Ausnahme.
- Jedes Zweirad in einer Parkscheinzone braucht seinen eigenen Parkschein.
Wo darf ich mein Motorrad oder meinen Roller parken?
Kurz gesagt: Dort, wo auch Autos parken dürfen: am rechten Fahrbahnrand oder auf zugelassenen Parkflächen. Die StVO unterscheidet beim Halten und Parken nicht zwischen Pkw und Motorrad.
Für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge gelten daher dieselben Regeln. Das betrifft die Verbote aus § 12 StVO, etwa an Kreuzungen, vor Grundstückseinfahrten und Bordsteinabsenkungen. Eine Übersicht dazu findest du in Parkregeln in Deutschland.
Auch Roller werden wie Motorräder behandelt. Das gilt ebenso für Kleinkrafträder, also zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei Verbrennungsmotor mit höchstens 50 cm³ Hubraum (ADAC). Ein 50er-Roller gehört dazu.
An manchen Orten gibt es ausgewiesene Motorradparkplätze. Das ist Zeichen 314 mit einem Zusatzzeichen: Nach der StVO kann die Parkerlaubnis durch Zusatzzeichen unter anderem nach Fahrzeugarten beschränkt sein. Solche Plätze solltest du nutzen, wenn sie in der Nähe liegen.
Motorräder dürfen meist auch in Parkhäusern stehen. Der Betreiber kann das aber durch eine Kennzeichnung an der Einfahrt untersagen (ADAC).
Darf ich Motorrad oder Roller auf dem Gehweg abstellen?
Kurz gesagt: Nein, es sei denn, ein Schild oder eine Markierung erlaubt das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich.
Auf Gehwegen gilt ein generelles Parkverbot. Erlaubt ist das Parken dort nur, wo Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) oder eine Parkflächenmarkierung es zulässt. Dann dürfen nur Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse auf den Gehweg, und du musst so parken, wie das Zeichen oder die Markierung es vorgibt. Das folgt aus § 12 StVO sowie aus Anlage 2 und Anlage 3 StVO.
Dass dein Zweirad wenig Platz braucht, ändert daran nichts. Nach Angaben des ADAC ist auch das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg verboten, unabhängig davon, wie viel Platz Fußgängern bleibt. Wird es trotzdem geahndet, beginnt der Regelsatz für unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen bei 55 Euro (Bußgeldkatalog, Stand: Oktober 2026). Bei Behinderung, Gefährdung oder längerer Dauer wird es teurer.
In der Praxis wird manchmal ein Auge zugedrückt, vor allem wenn niemand behindert wird. Verlassen solltest du dich darauf nicht. Gibt es in der Nähe ausgewiesene Motorradparkplätze, wird das Abstellen auf dem Gehweg meist nicht toleriert (ADAC).
Brauche ich Parkschein und Parkscheibe fürs Zweirad?
Kurz gesagt: Ja. Für Zweiräder gibt es weder bei Parkscheinen noch bei der Parkscheibe eine Ausnahme.
In einer Zone mit Parkscheinpflicht brauchst du für dein Motorrad oder deinen Roller einen Parkschein, der von außen gut lesbar angebracht ist (§ 13 Abs. 1 StVO). Der ADAC empfiehlt, ihn mit Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung zu befestigen und den Kontrollabschnitt als Beweis aufzubewahren. Mehr zu Automaten und Apps steht in Parkschein und Parkautomat. Wo die Kommune Handyparken anbietet, entfällt das Anbringen: Du buchst das Ticket über dein Kennzeichen.
Gilt Parkscheibenpflicht, muss auch dein Zweirad eine Parkscheibe haben, die von außen gut lesbar ist. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit wird nach Angaben des ADAC in aller Regel nicht akzeptiert. Wie du die Scheibe einstellst, steht in Parkscheibe richtig nutzen.
Wie du sie anbringst, schreibt die StVO nicht vor. Der ADAC nennt als Möglichkeit, eine gelochte, wetterfeste Scheibe mit einem Kabelbinder am Zweirad zu befestigen, und rät zu einem Foto als Beweis.
Dürfen mehrere Zweiräder auf einer Fläche stehen?
Kurz gesagt: Das hängt von Markierung und Beschilderung ab. Du musst platzsparend parken und darfst gekennzeichnete Flächen nicht blockieren.
Nach § 12 Abs. 6 StVO ist platzsparend zu parken. Das Parken ist außerdem unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO). Eine Parkflächenmarkierung ordnet an, wie Fahrzeuge aufzustellen sind, und diese Aufstellung ist einzuhalten (Anlage 2 StVO). Ob sich mehrere Zweiräder eine für Autos markierte Fläche teilen dürfen, hängt deshalb von den Vorgaben vor Ort ab.
Auch bei Parkscheinpflicht gibt es keinen Rabatt für Platz: Jedes Zweirad in einer auf Pkw-Größe markierten Fläche braucht seinen eigenen Parkschein (ADAC).
Wie schütze ich mein Zweirad vor Diebstahl und Wetter?
Auf der Straße ist dein Zweirad Wetter und Diebstahlrisiko ausgesetzt. Sichere es mit Lenkschloss und einer Kette an einem festen Gegenstand. Tipps dazu stehen im Ratgeber Garage und Stellplatz vor Diebstahl schützen.
Wer sein Zweirad nicht jeden Tag auf der Straße abstellen will, kann bei 99garages eine Garage oder einen Stellplatz monatlich mieten. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist legt der Vermieter fest. Die Suche zeigt dir Angebote in deiner Nähe.
Sources & status
Facts last checked on October 1, 2026.
- StVO § 12 – Halten und Parken
- StVO § 13 – Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- StVO Anlage 2 – Vorschriftzeichen (Parkflächenmarkierung, Nr. 74)
- StVO Anlage 3 – Richtzeichen (Zeichen 314, 315)
- Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV) – Halten und Parken
- ADAC – Roller oder Motorrad parken: Braucht man eine Parkscheibe?
- ADAC – Kleinkrafträder: Diese Vorschriften gelten im Straßenverkehr